15.01.2021 - An der Börse wimmelt es von technischen Indikatoren und Handelssignalen. Ein ganz besonderer unter ihnen ist dabei der 5-Tages-Indikator (5-Day-Rule). Dieser besagt, dass die ersten fünf Handelstage eines Jahres im amerikanischen S&P 500 Index eine hohe Prognosekraft für den Jahresverlauf des Index haben.
Startet das Jahr freundlich, steigen also die Chancen auf ein positives Aktienjahr. Bei einem schlechten Jahresstart sieht es hingegen nicht so gut aus. Wir wollten wissen, ob die historischen Daten die hohen Erwartungen an den Indikator rechtfertigen und haben für den S&P 500 Index bis ins Jahr 1950 zurückgerechnet. Die erste Woche des Jahres 2021 startete der Aktienindex S&P 500 mit einem Plus in Höhe von 1,8%. Einen positiven Jahresstart gelang dem S&P 500 insgesamt 46 Mal in den 71 Jahren seit 1950.
Von diesen 46 Jahren mit einer positiven Indexwertentwicklung in den ersten 5 Tagen des Jahres konnten 38 Jahre mit einer positiven Jahresperformance beendet werden. Dies ist somit eine Erfolgsquote von fast 83%. Doch wie hoch ist die durchschnittliche Jahreswertentwicklung im Fall eines positiven und im Fall eines negativen Jahresbeginns? Die Ergebnisse haben wir in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Daten belegen, dass im Zeitraum von 1950 bis 2020 ein positiver Jahresbeginn zu überdurchschnittlich guten Jahreswertentwicklungen im S&P 500 geführt haben. Dies gilt auch unter Abzug der positiven Performance der ersten 5 Handelstage im Jahr, die im Durchschnitt seit 1950 ca. 1,6% betrug. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die Analyse der historischen Daten des deutschen Aktienmarktes. Hier führte ein freundlicher Jahresstart im Sinne des 5-Tages-Indikators seit 1960 in 77% der Jahre zu einem erfolgreichen Aktienjahr. Der durchschnittliche Jahreswertzuwachs beträgt in diesen Jahren ca. 12%, wohingegen die durchschnittliche Jahreswertentwicklung seit 1960 nur bei ca. 8,5% liegt.
Der 5-Tages-Indikator macht historisch gesehen somit eine gute Figur und zeigt, dass der erste Eindruck nicht immer trügen muss. Es versteht sich aber von selbst, dass historische Daten nur wenig Aussagekraft für zukünftige Entwicklungen besitzen und somit nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage dienen sollten.