Voraussetzung für die Bonuszahlung ist der Abschluss des Tarifs "Ökostrom Aktiv", der auf einem Fondsmodell basiert und über das die Zusatzförderung finanziert werden soll. Nach dem EEG 2021 erhalten die Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsgebühr.Mit dem EEG 2021 sind die Anschlussbedingungen für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen klar geregelt worden. Die Betreiber haben verschiedene Optionen. Sie können auf Eigenverbrauch setzen oder einfach weiter einspeisen. Für den eingespeisten Solarstrom erhalten sie den Jahresmarktwertsolar ...Den vollständigen Artikel lesen ...