WASHINGTON (dpa-AFX) - United Airlines Holdings Inc. (UAL) hat bestätigt, dass Flug UA328 am Samstag nach einem Triebwerksausfall kurz nach dem Start sicher auf dem internationalen Flughafen Denver gelandet ist und vorsorglich von Rettungskräften getroffen wurde. Das Unternehmen gab an, dass es keine Verletzungen am Boden oder in der Luft gab.
UA328 wurde von 777-200 registrierten N772UA betrieben. Es ist die fünfte 777, die jemals von Boeing produziert wurde und von zwei Triebwerken der Pratt & Whitney PW4000-Serie angetrieben wird.
Laut Flightradar24, einer Flugortungsstelle, "Die Boeing 777-200 (MSN 26930 | L/N 5) war mit 231 Passagieren und 10 Besatzungsmitgliedern von Denver nach Honolulu gefahren und kehrte sicher nach Denver zurück. Das Flugzeug erlitt etwa 4 Minuten nach dem Start einen Ausfall des rechten Triebwerks (Motornummer 2) und landete 23 Minuten nach dem Start wieder in Denver.
Das Flugzeug hob um 13.04 Uhr.m ortszeit ab und kletterte auf eine Höhe von etwa 13.450 Fuß, bevor es abstieg und zum Flughafen Denver zurückkehrte, fügte Flightradar24 hinzu.
Die Pilotengewerkschaft von United Airlines lobte die Teamarbeit: "Wir loben die Besatzung von United-Flug 328 für die sichere Rückkehr nach Denver, nachdem sie einen erheblichen Triebwerksausfall ohne Unterbrechung erlebt hat. Wir sind dankbar für die großartige Teamarbeit, die das gesamte Flug- und Kabinenpersonal gezeigt hat, und dass es keine Verletzungen am Boden oder in der Luft gab."
"Wir stehen in Kontakt mit der FAA, der NTSB und den örtlichen Strafverfolgungsbehörden", twitterte United Airlines.
Die Federal Aviation Administration bestätigte in einer Erklärung auch, dass die Boeing 777-200 nach einem Ausfall des rechten Triebwerks kurz nach dem Start sicher zum Denver International Airport zurückkehrte. "Der FAA sind Berichte über Trümmer teile, die sich in der Nähe der Flugbahn des Flugzeugs befinden", hieß es in der Erklärung.
Die NTSB ermittelt und hat angeordnet, dass sich Personen mit Trümmerteilen dieser Veranstaltung an ihre örtliche Strafverfolgungsbehörde wenden.
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