Der Bundesverband Energiespeicher weist darauf hin, dass ein Bericht der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Anwendbarkeit des Paragrafen 61l EEG seit Ende 2020 überfällig ist. Eigentlich soll der Passus den Mischbetrieb von Speichern zur Vermeidung von Doppelbelastungen regeln. Die derzeitige gesetzliche Regelung ist laut BVES jedoch schon technisch nicht umzusetzen.Am 10. Februar hat das Bundeskabinett die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf den Weg gebracht. Zu den Änderungen gehört eine Definition für Energiespeicher, die künftig verhindern soll, dass sowohl auf den eingespeicherten ...Den vollständigen Artikel lesen ...