Der Betrieb von Phovoltaik-Stromspeichern, die der Eigenstromversorgung dienen und zugleich Netzdienstleistungen erbringen, sei aktuell rechtlich kaum möglich. Um eine komplizierte Regelung des EEG gegen eine Doppelbelastung mit der EEG-Umlage zu vermeiden, fehlt unter anderem ein gesetzlich vorgeschriebener Bericht der Bundesnetzagentur (BNetzA), der seit zwei Monaten überfällig ist. Auf dieses Problem weist jetzt der Bundesverband Energiespeicher (BVES) hin. Der Verband der Energiespeicherindustrie ...Den vollständigen Artikel lesen ...