Bei der Untersuchung geht es um die Frage, ob die in Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Braunkohlekraftwerken gegen die EU-Beihilfevorschriften verstoßen. Mit dem Geld sollen entgangene Gewinne und zusätzliche Tagebaufolgekosten ausgeglichen werden.Im Februar haben die Bundesregierung sowie RWE, Leag, EnBW und Saale Energie einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet. Er beinhaltet zum einen die schrittweise Abschaltung der Kraftwerke bis spätestens 2038, wie sie im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgesehen ist, und zum anderen die Entschädigungszahlungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...