Das Gesetz zum Ausbau der gebäudeintegrierten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge kann damit in Kürze in Kraft treten. Ladepunkte müssen daher künftig bei neuen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden ab einer gewissen Größe mitgeplant werden. Es sind auch Quartierslösungen möglich.Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Damit machte es den Weg frei für einen raschen Ausbau von Ladesäulen in Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Im Gesetz sind verpflichtende Regelungen zum Einbau vorgesehen: Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf ...Den vollständigen Artikel lesen ...