Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage des NABU abgewiesen, mit der das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn verpflichtet werden sollte, gegenüber der Betreiberin des Offshore-Windparks Butendiek Maßnahmen zur Sanierung eines Umweltschadens anzuordnen. Der Windpark besteht aus 80 Windenergieanlagen und liegt 32,6 km westlich von Sylt innerhalb des im Jahr 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht. Dieses gehört zum Frühjahrslebensraum für Stern- und ...Den vollständigen Artikel lesen ...