Die EU-Mitgliedstaaten haben massiv mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie zu kämpfen. Neben dem Ergreifen medizinischer Maßnahmen bemüht sich die Europäische Kommission insbesondere darum, die Liquidität des EU-Finanzsektors zu gewährleisten und einer drohenden Rezession entgegenzuwirken. Als Teil des "Pakets für die Erholung der Kapitalmärkte" steht die Einführung des sog. EU-Wiederaufbauprospekts (EU Recovery Prospectus) unmittelbar bevor und kann voraussichtlich ab Ende März als neues Prospektformat von Emittenten genutzt werden.
Der EU-Wiederaufbauprospekt
Ziel der Maßnahme ist es, börsennotierte Unternehmen durch den Abbau regulatorischer Hürden dabei zu unterstützen, vereinfacht (kostengünstig und ressourcenschonend) Eigenkapital zu beschaffen und dadurch einen tragfähigen Verschuldensgrad zu erreichen. Geschaffen wurde vom Unionsgesetzgeber eine neue Art von Kurzprospekt, der für Unternehmen leicht zu erstellen, für Anleger leicht zu verstehen und für die zuständige Billigungsbehörde (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) leicht zu überprüfen und zu billigen sein soll.
Der EU-Wiederaufbauprospekt steht ausschließlich für das öffentliche Angebot bzw. die Zulassung zum geregelten Markt von Aktien bereits börsennotierter Emittenten zur Verfügung. Damit ist zugleich klargestellt, dass der neue Kurzprospekt lediglich auf Sekundäremissionen (nicht aber auf den Börsengang) und nur auf die Aufnahme von Eigenkapital (nicht aber von Fremdkapital, etwa Schuldverschreibungen) Anwendung findet.
Das Format des EU-Wiederaufbauprospekts kann genutzt werden von
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Der EU-Wiederaufbauprospekt
Ziel der Maßnahme ist es, börsennotierte Unternehmen durch den Abbau regulatorischer Hürden dabei zu unterstützen, vereinfacht (kostengünstig und ressourcenschonend) Eigenkapital zu beschaffen und dadurch einen tragfähigen Verschuldensgrad zu erreichen. Geschaffen wurde vom Unionsgesetzgeber eine neue Art von Kurzprospekt, der für Unternehmen leicht zu erstellen, für Anleger leicht zu verstehen und für die zuständige Billigungsbehörde (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) leicht zu überprüfen und zu billigen sein soll.
Der EU-Wiederaufbauprospekt steht ausschließlich für das öffentliche Angebot bzw. die Zulassung zum geregelten Markt von Aktien bereits börsennotierter Emittenten zur Verfügung. Damit ist zugleich klargestellt, dass der neue Kurzprospekt lediglich auf Sekundäremissionen (nicht aber auf den Börsengang) und nur auf die Aufnahme von Eigenkapital (nicht aber von Fremdkapital, etwa Schuldverschreibungen) Anwendung findet.
Das Format des EU-Wiederaufbauprospekts kann genutzt werden von
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