Steuersprechstunde: Ein Leser wollte wissen, ob auch ohne ertragssteuerliche Gewinnerzielungsabsicht die Möglichkeit besteht, die Lohnaufwendungen der Installation einer Photovoltaik-Anlage in der Steuererklärung als Handwerkerleistung geltend zu machen?Wir haben im letzten Jahre eine Photovoltaik-Anlage mit 7,26 Kilowatt Leistung angeschafft. Durch die ungünstige Nord-West-Ausrichtung konnten wir die Anlage vom Finanzamt als Liebhaberei einstufen lassen. Eine ertragssteuerliche Gewinnerzielungsabsicht liegt also nicht vor. Wenn Liebhaberei vorliegt, besteht dann die Möglichkeit die Lohnaufwendungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...