Bisher galt diese Pflicht nur für Anlagen größer 10 Megawatt. Im Zuge der Zusammenführung des bisherigen Redispatch und des Einspeisemanagements von Erneuerbaren- und KWK-Anlagen weitet die Behörde die Vorschrift nun aus.Im Herbst soll das "Redispatch 2.0" starten. Dazu hat die Bundesnetzagentur bereits eine Reihe von Vorschriften und Regelungen erlassen. Am Dienstag folgte nun eine weitere Maßnahme, die nach Auffassung der Behörde die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen verbessert. Die Bundesnetzagentur legte fest, welche Daten die Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern ...Den vollständigen Artikel lesen ...