In einer Regelung zum Redispatch 2.0 hat die Bundesnetzagentur festgelegt, welche Daten die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 100 kW Leistung an den jeweiligen Netzbetreiber übermitteln müssen. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, welche Daten Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern übermitteln müssen. Die Regelung verbessert die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch 2.0-Lösungen. Außerdem ist sie ein weiterer Baustein, um das Einspeisemanagement ...Den vollständigen Artikel lesen ...