Die Aufsicht hatte beim Vermögensverwalter schwere Mängel bei der Geldwäsche-Bekämpfung festgestellt.
Zürich - Die Finanzmarktaufsicht Finma hat bei Julius Bär das im Februar 2020 verhängte Verbot zur Durchführung von Firmenakquisitionen formell aufgehoben. Der Entscheid beruhe auf dem Bericht der Prüfbeauftragten, die die Umsetzung der von der Finma verfügten und der bankeigenen Massnahmen prüft, wie die Bank am Mittwoch mitteilt. Die Finma hatte der Bank untersagt Zukäufe zu tätigen...Den vollständigen Artikel lesen ...
Zürich - Die Finanzmarktaufsicht Finma hat bei Julius Bär das im Februar 2020 verhängte Verbot zur Durchführung von Firmenakquisitionen formell aufgehoben. Der Entscheid beruhe auf dem Bericht der Prüfbeauftragten, die die Umsetzung der von der Finma verfügten und der bankeigenen Massnahmen prüft, wie die Bank am Mittwoch mitteilt. Die Finma hatte der Bank untersagt Zukäufe zu tätigen...Den vollständigen Artikel lesen ...