Die deutschen Behörden müssen für den Abschluss des Verfahrens noch ihre Bewertungen nach Brüssel liefern. Aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung kann die Bundesnetzagentur bislang die Ergebnisse der Ausschreibungen aus dem ersten Quartal 2021 nicht veröffentlichen.Bis zur letzten Minute hatten die Regierungsfraktionen noch Änderungen in die EEG-Novelle 2021 eingefügt. Dies stieß schon damals auf viel Kritik in der Opposition, die kaum Zeit hatte den finalen Gesetzentwurf zu prüfen. Jetzt scheint dies dazu zu führen, dass auch die EU-Kommission bei der beihilferechtlichen Genehmigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...