Der eingespeiste Solarstrom wird mit dem Marktwert vergütet. Auf die Vermarktungskosten verzichtet der Energieversorger bei den Ü20-Photovoltaik-Anlagen.Nach dem EEG 2021 kann der Solarstrom aus ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen, sogenannten Ü20-Anlagen, einfach weiter ins Netz eingespeist werden und wird mit dem durchschnittlichen Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsprämie für die Netzbetreiber vergütet. Ob dies angesichts der weiter anfallenden Kosten reicht, um die Ü20-Anlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben, ist viel diskutiert worden. Beim Energieversorger Wemag will man ...Den vollständigen Artikel lesen ...