Im Kanton Bern sind ausländische Erntehelferinnen und -helfer im Gemüse- und Obstbau von einer Quarantänepflicht bei der Einreise ausgenommen. Allerdings müssen die Einreisenden einen negativen PCR-Test vorweisen können oder sich unmittelbar nach der Einreise testen lassen, so der Landwirtschaftlicher Informationsdienst Lid. Bildquelle: Shutterstock.com Für die...Den vollständigen Artikel lesen ...