Das Bundesverfassungsgericht hat Klägern rechtgegeben, die verlässlicheren Klimaschutz in Deutschland einfordern. Nun muss die Bundesregierung bis Ende 2022 gesetzlich nachbessern. Das gilt etwa für die Regelung der Minderungsziele ab 2030. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung verpflichtet, beim Klimaschutz nachzubessern. Das geht aus einem Urteil vom 29. April 2021 hervor. In dem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes ...Den vollständigen Artikel lesen ...