Die Karlsruher Richter stellen fest, dass die vorgesehene Emissionsminderung ab 2031 nicht genügt, um Klimaneutralität zu erreichen. Damit geben sie einer Verfassungsbeschwerde von Klimaschützern in Teilen statt.Erst der Beschluss der EU, die Klimaziele für 2030 zu erhöhen - und jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die nächste Bundesregierung muss die deutsche Klimapolitik erheblich nachschärfen. Im Ende 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz fehlen "hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031", urteilen die Karlsruher Richter. Sie geben damit mehreren ...Den vollständigen Artikel lesen ...