Kommentar zum Urteil des BundesverfassungsgerichtesDas Bundesverfassungsgericht hat den Klimaschutz als Thema des Grundgesetzes bekräftigt. Das ist gut und angebracht. Es wählt jedoch einen seltsamen Gedankengang. Um den Schutz des Klimas geht es nur indirekt. Im Vordergrund steht der Schutz von Freiheitsrechten, von denen zu erwarten ist, dass sie durch Klimaschutzmaßnahmen eingeschränkt werden. Folgendermaßen läuft die Argumentation: Um die "Paris-Ziele" einzuhalten, muss bis 2050 eine 100-prozentige Klimaneutralität erreicht werden. Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht eine bezogen auf das Jahr ...Den vollständigen Artikel lesen ...