Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt bei Projektierern und Errichtern von Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen für mehr Rechtssicherheit: Auf die häufig umfassenden Informationsanforderungen kann künftig verzichtet werden, teilt die Kanzlei Luther Nierer mit.Bislang hat das Verbraucherschutz- und Widerrufsrecht bei Photovoltaik- und Windenergie-Projekten häufig für Unsicherheit gesorgt. Im Kern stand die Frage, ob die Regelungen auf Grundstücksnutzungsverträge mit Verbraucher-Eigentümern anzuwenden sind oder nicht - was Auswirkungen auf diverse Rechtsfolgen wie Widerrufsrechte und Informationspflichten ...Den vollständigen Artikel lesen ...