Diesmal geht es um die Frage, ob die Anschaffungskosten der Photovoltaik-Anlage über mehrere Jahre abgeschrieben werden können, wenn sie von einer Eigentümergemeinschaft angeschafft und der Solarstrom auch für die Wärmepumpe genutzt wird.Frage: Wir sind zwei Eigentümer eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und wohnen beide im Haus (Eigentümergemeinschaft). Einem Eigentümer gehört auch die dritte Wohnung, die vermietet ist. Wir wollen eine Wärmepumpenheizung einbauen und eine Photovoltaik-Anlage installieren. Etwa die Hälfte des Solarstroms soll für die Wärmepumpe genutzt werden, der Rest wird ...Den vollständigen Artikel lesen ...