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KR1 plc - Unaufgeforderte Notierungen von Unternehmensanteilen

KR1 plc - Unaufgeforderte Notierungen von Unternehmensanteilen

PR Newswire

10. Mai 2021

KR1 PLC

("KR1" oder das "Unternehmen")

Unaufgeforderte Notierungen von Unternehmensanteilen

Kürzlich wurde das Unternehmen unter dem Ticker "K4H" an der Frankfurter Börse und zuvor auch an anderen Märkten wie einem US-OTC-Markt unter dem Ticker "KROEF" und der Stuttgarter Börse unter dem Ticker "K4H" auf die Gehandelte aufmerksam gemacht.

Da die Frankfurter Börse zu den größten Märkten der Welt gehört, möchte der Verwaltungsrat diese Gelegenheit nutzen, um klarzustellen, dass keinedieser Notierungen von der Gesellschaft initiiert oder gebilligt wurden und dass das Unternehmen keine Verantwortung für diese Notierungen übernimmt. Derzeit hat das Unternehmen keine Pläne, sich an Listing-Aktivitäten in den VEREINIGTEN Staaten oder in Deutschlandzu beteiligen.

Personen, die sich auf diesen Märkten engagieren, sollten sich vor dem sich rasch entwickelnden regulatorischen Umfeld in diesen Rechtsordnungen hüten und ermutigt werden, unabhängige Rechts- und Steuerberatung zu ergreifen, bevor sie in die Aktien des Unternehmens investieren. Anleger sollten sich bewusst sein, dass die aktuelle und einzige von unternehmengebundene Notierung von KR1 im APX-Segment des AQSE-Wachstumsmarktes liegt.

Die Aktien des Unternehmens wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der geänderten Fassung (der "U.S. Securities Act") oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert, und die Aktien des Unternehmens dürfen nicht angeboten werden, verkauft, weiterverkauft, übertragen oder geliefert, direkt oder indirekt, innerhalb der Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder Vorteil von US-Personen (wie in Regulation S nach dem U.S. Securities Act definiert), außer aufgrund einer Ausnahme von oder in einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des U.S. Securities Act unterliegt und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Wertpapiergesetzen eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht nach dem US Investment Company Act von 1940 in der geänderten Fassung registriert.

Die Direktoren von KR1 plc übernehmen die Verantwortung für diese Ankündigung.

--ENDS--

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

KR1 PLC
George McDonaugh
Keld van Schreven
Simon Nicol

+44 (0)16 2467 6716

simon@KR1.io
Peterhouse Capital Limited
Mark Anwyl
Allie Feuerlein
(AQSE Unternehmensberater)
+44 (0)20 7469 0930
Nominis Advisory Ltd
Angus Campbell
(PR-Berater)
pr@KR1.io

Über KR1 plc

KR1 ist eine führende Digital Asset Investment Company, die dezentrale und Open-Source-Blockchain- und DeFi-Projekte in der Frühphase unterstützt. KR1 wurde 2016 gegründet und in London im APX-Segment des AQSE Growth Market (KR1:AQSE) gehandelt.

www.KR1.io

Offenlegung von Marktmissbrauch (MAR)

Diese Bekanntmachung enthält Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7 der Verordnung über Marktmissbrauch EU 596/2014, da sie Teil des beibehaltenen EU-Rechts (wie im Gesetz über den Austritt aus der Europäischen Union (Austrittsgesetz 2018) definiert).

© 2021 PR Newswire
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.