Das Bundeskabinett will mit der Novellierung der Ladesäulenverordnung das spontane Laden von E-Autos vereinfachen. Der BDEW sieht darin allerdings einen Bremsklotz. Neben der Pflicht zu Kartenlesegeräten gibt es noch weitere Änderungen.Neben der Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Mittwoch auch eine Novellierung der Ladesäulenverordnung beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit einer gängigen Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen. Das soll für alle Ladesäulen gelten, die ...Den vollständigen Artikel lesen ...