Im April 2021 hat die EU-Kommission insgesamt vier Verordnungen zu Änderungen von Rückstandshöchstgehalten (RHG) veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2021/590 betrifft RHG-Anhebungen für insgesamt 13 verschiedene Wirkstoffe, unter anderem Aclonifen, Boscalid, Etofenprox. Die neuen RHG gelten bereits ab dem 3. Mai 2021, so der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. (DFHV)....Den vollständigen Artikel lesen ...