Für die gegenwärtig verfügbaren Modultypen geht die Clearingstelle davon aus, dass Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 21 Kilowatt Leistung nicht mehr als 30 Megawattstunden Strom pro Kalenderjahr erzeugen können und somit die Bagatellgrenze für die Belastung der Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage nicht überschritten wird. Aber auch bei größeren Anlagen bis 30 Kilowatt müsse die Erzeugung nicht zwingend messtechnisch erfasst werden.Das EEG 2021 hat die De-minimis-Schwelle für die EEG-Umlagepflicht auf Photovoltaik-Eigenverbrauch erhöht: für die Größe der Photovoltaik-Anlage von 10 auf 30 Kilowatt ...Den vollständigen Artikel lesen ...