Im EEG 2021 hat die Bundesregierung einen Mindestabstand von Freiflächenanlagen zu Autobahnen und Schienenwegen eingeführt. Die Clearingstelle EEG/KWKG hat dazu jetzt eine Interpretation veröffentlicht. Gemäß EEG 2021 sind Freiflächenanlagen weiterhin förderfähig, die auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen errichtet werden. Aber nur dann, wenn laut § 37 Abs. 1, Nr. 2 "die Freiflächenanlage in einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet werden ...Den vollständigen Artikel lesen ...