Bei geförderten Freiflächenanlagen in einem 200 Meter breiten Streifen parallel zu Autobahnen und Schienenwegen kann der im EEG 2021 vorgeschriebene 15-Meter-Korridor frei platziert werden. Allerdings muss der Bereich nicht nur bei Inbetriebnahme der Anlage freigehalten werden, sondern während des gesamten Förderzeitraums.Es sind gleich zwei Paragrafen, in denen der 15-Meter-Korridor im EEG 2021 erwähnt wird: jeweils im ersten Absatz der Paragrafen 37 und 48. Die Passagen besagen, dass parallel zu Autobahnen und Schienenwegen errichtete Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine EEG-Förderung erhalten ...Den vollständigen Artikel lesen ...