Beim unveränderten Zinssatz im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mieten.
Grenchen - Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen. Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am...Den vollständigen Artikel lesen ...
Grenchen - Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen. Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am...Den vollständigen Artikel lesen ...