Neben kleinen Solaranlagen auf Privathäusern werden auch BHKW bis 2,5 Kilowatt von der Steuerbürokratie entlastet. Einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzverwaltungen zufolge können sich die Betreiber auf Antrag von der Einkommensteuer befreien lassen.Die Bundesregierung hat offenbar auf zwei Beschlüsse des Bundesrates reagiert. Dieser hatte auf Initiative des Baden-Württembergischen Finanzministeriums im Oktober 2020 die steuerliche Befreiung kleiner Anlagen im Einkommensteuergesetz gefordert. Am Mittwoch hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben an die Finanzverwaltungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...