Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein Monitoring von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen zu gewährleisten. Für dieses Monitoring ist der Gehalt der genannten Stoffe in Lebensmitteln analytisch zu überprüfen. Damit Deutschland seiner Verpflichtung zum Monitoring uneingeschränkt nachkommen kann, müssen die bisher vorhandenen Analysemethoden weiterentwickelt...Den vollständigen Artikel lesen ...