Fünf Jahre Freiheitsstrafe unter Anrechnung von 14 Tagen Untersuchungshaft: So lautet der Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Ex-Topsanierer Hans Ziegler.
Bellinzona - Fünf Jahre Freiheitsstrafe unter Anrechnung von 14 Tagen Untersuchungshaft: So lautet der Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Ex-Topsanierer Hans Ziegler. Der Staatsanwalt bezeichnete in seinem rund fünfstündigen Plädoyer in Bellinzona den qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst als «schwerste Tat» des Angeklagten. Der Staatsanwalt forderte...Den vollständigen Artikel lesen ...
Bellinzona - Fünf Jahre Freiheitsstrafe unter Anrechnung von 14 Tagen Untersuchungshaft: So lautet der Strafantrag der Staatsanwaltschaft im Prozess gegen den Ex-Topsanierer Hans Ziegler. Der Staatsanwalt bezeichnete in seinem rund fünfstündigen Plädoyer in Bellinzona den qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst als «schwerste Tat» des Angeklagten. Der Staatsanwalt forderte...Den vollständigen Artikel lesen ...
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