Pensionszusagen waren in den 70er, 80er und 90er Jahren ein probates Mittel, um die Altersversorgung für Geschäftsführer aufzubauen, die keine gesetzliche Rente erhalten. Zudem waren sie begleitet von hohen steuerlichen Vorteilen und damit einhergehend einer Stärkung des Eigenkapitals im Unternehmen. Doch die damals positiven Rahmenbedingungen haben sich seit Jahren deutlich verschlechtert, so dass sich heute die Einrichtung einer Pensionszusage mit wenigen Ausnahmen verbietet. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch den ständig sinkenden Zins und die zunehmend längere Lebenserwartung der Menschen.
Von Thorsten Kircheis
Durch diese veränderten Bedingungen stehen nunmehr in den Handelsbilanzen deutscher Unternehmen mehr als 700 Milliarden Euro Pensionsverpflichtungen - mit steigender Tendenz. Über ein Drittel, meist die Hälfte an Finanzmitteln gegenüber den gebildeten Pensionsrückstellungen auf der Passivseite der Bilanz fehlen. Pensionszusagen werden daher heute zunehmend kritisch gesehen.
Gründe hierfür sind:
Rückdeckungsversicherungen erbringen nicht die prognostizierte Leistung, so dass Pensionszusagen unterfinanziert sind. Die Schere zwischen Nettoverzinsung der Versicherer (aktuell 1 bis 2 Prozent) und den Pensionsrückstellungen (6 Prozent in der Steuerbilanz) wird jeden Monat größer. Nicht tätig werden, bedeutet monatlichen Verlust hinzunehmen. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat eine sprunghafte Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz ohne Effekt in der Steuerbilanz bewirkt. In der Folge sank der Rechnungszins zum Dezember 2015 auf 3,89 Prozent und die Rückstellungen stiegen um 40 bis 60 Prozent an. Zum kurzzeitigen "Verschnaufen" wurde im März 2016 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, nach dem der Durchschnittszeitraum zur Berechnung des Rechnungszinses von bisher sieben auf zehn Jahre erhöht wurde. Mittelfristig sorgt dies für einen höheren Zinssatz, bringt jedoch langfristig keine Entlastung. Damit zwingt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Von Thorsten Kircheis
Durch diese veränderten Bedingungen stehen nunmehr in den Handelsbilanzen deutscher Unternehmen mehr als 700 Milliarden Euro Pensionsverpflichtungen - mit steigender Tendenz. Über ein Drittel, meist die Hälfte an Finanzmitteln gegenüber den gebildeten Pensionsrückstellungen auf der Passivseite der Bilanz fehlen. Pensionszusagen werden daher heute zunehmend kritisch gesehen.
Gründe hierfür sind:
Rückdeckungsversicherungen erbringen nicht die prognostizierte Leistung, so dass Pensionszusagen unterfinanziert sind. Die Schere zwischen Nettoverzinsung der Versicherer (aktuell 1 bis 2 Prozent) und den Pensionsrückstellungen (6 Prozent in der Steuerbilanz) wird jeden Monat größer. Nicht tätig werden, bedeutet monatlichen Verlust hinzunehmen. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat eine sprunghafte Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz ohne Effekt in der Steuerbilanz bewirkt. In der Folge sank der Rechnungszins zum Dezember 2015 auf 3,89 Prozent und die Rückstellungen stiegen um 40 bis 60 Prozent an. Zum kurzzeitigen "Verschnaufen" wurde im März 2016 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, nach dem der Durchschnittszeitraum zur Berechnung des Rechnungszinses von bisher sieben auf zehn Jahre erhöht wurde. Mittelfristig sorgt dies für einen höheren Zinssatz, bringt jedoch langfristig keine Entlastung. Damit zwingt ...Den vollständigen Artikel lesen ...