07.06.2021
Nachhaltigkeit und das Klimaschutzgesetzt: Mit zweierlei Maß"Vorschriften, die jetzt CO2-Emissionen zulassen, begrün- den eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, die in Einklang mit Art. 20a GG verbleibenden Emissionsmöglichkeiten verringern; entspre- chend wird CO2-relevanter Freiheitsgebrauch immer stärke- ren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen aus- gesetzt sein." (Bundesverfassungsgericht)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz Ende April für Schlagzeilen gesorgt. In dieser Deutlichkeit war der Richterspruch über einen inter- temporalen Freiheitskonflikt eine Überraschung. Das Urteil regt dazu an, die Freiheitsrechte von heute gegen die Frei- heitsrechte von morgen abzuwägen und sie gegebenenfalls aufzurechnen. Damit steht indirekt, wenn nicht sogar direkt, ein Generationenkonflikt im Raum.
Ob die potenziellen Folgen des Urteils schon ausreichend erkannt sind, ist fraglich. Das Bundesverfassungsgericht führt nämlich weiter aus: "Künftig können selbst gravie- rende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnis- mäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein."
Die Erwägungen des Verfassungsgerichts sind zunächst grundsätzlicher Natur. Der Gesetzgeber hat lediglich den Auftrag erhalten, das Klimaschutzgesetz zu konkretisieren ...