Das Verbot für die Nutzung von Glyphosat bleibt in Bereichen bestehen, die regelmäßig von Menschen besucht werden, wie Parks, Gärten, Sportfelder und Erholungsgebiete, Kinderspielplätze, Höfe und Grünflächen, in Schulkomplexen und Gesundheitseinrichtungen, aber auch bei Nutzung in Feldern zur Beschleunigung der Reifung und Ernte. Linsen Foto ©...Den vollständigen Artikel lesen ...