Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proman, Trika Expert und Tutavir erteilt. Bildquelle: Shutterstock.com Danach darf das Herbizid Proman (Wirkstoff: Metobromuron) über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von...Den vollständigen Artikel lesen ...