Mit der Verordnung (EU) 2021/155 vom 9. Februar 2021 wurden Änderungen der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für insgesamt zehn verschiedene Wirkstoffe festgelegt, darunter auch für Chlorpropham bei Kartoffeln. Hier wurde ein temporärer RHG von 0,4 mg/kg festgelegt, der ab dem 2. September 2021 gilt. Damit wird dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass unbehandelte...Den vollständigen Artikel lesen ...