Ab dem Jahr 2022 können Privatpersonen, Betreiber von E-Flotten und Autovermietungen Erlöse aus THG-Quoten für E-Fahrzeuge und öffentlich zugängliche Ladestationen erhalten. Auf Grundlage der neuesten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) sollen Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor noch stärker verringert werden. Dies soll unter anderem mithilfe von Treibhausgas-Minderungsquoten (THG-Quoten) geschehen. Ab dem Jahr 2022 werden nicht mehr Stromanbieter, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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