Das französische Gesetzt gegen Abfall und für die Kreislaufwirtschaft (AGEC) verbietet ab 1. Januar 2022 den Einzelhandelsverkauf von Frischobst und -gemüse in Plastikverpackung, sofern es nicht in Mengen von 1,5 kg oder mehr verpackt ist. Allerdings gibt es Ausnahmen für empfindliches Obst und Gemüse. Bildquelle: Shutterstock.com Die Regelungen wurden in einer...Den vollständigen Artikel lesen ...
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