Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (kurz "FISG") haben sich die Anforderungen an Unternehmen von öffentlichem Interesse, insbesondere bei der Umsetzung und Überwachung der Governance-Funktionen, verschärft. Für die Verschärfung war unter anderem der Wirecard-Skandal ausschlaggebend. Die Änderungen gehen dabei mit veränderten Pflichten für den Vorstand, aber vor allem für den Aufsichtsrat einher. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Schmidt, Inhaber Audit Solutions
Von Dr. Christoph Schmidt
Unternehmen von öffentlichem Interesse
Der Gesetzgeber versteht unter Unternehmen von öffentlichem Interesse unter anderem kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Darunter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Von Dr. Christoph Schmidt
Unternehmen von öffentlichem Interesse
Der Gesetzgeber versteht unter Unternehmen von öffentlichem Interesse unter anderem kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Darunter ...Den vollständigen Artikel lesen ...