Viessmann darf laut einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt bestimmte Werbeaussagen zu einem Prosumertarif für eine Solaranlage nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Viessmann die Verwendung bestimmter Werbeaussagen zu einer Solaranlage untersagt. Das teilte die Verbraucherzentrale NRW mit, die dagegen geklagt hatte. Konkret habe das Landgericht der Viessmann Group GmbH & Co.KG irreführende Werbeaussagen zu angebotenen Stromtarifen ...Den vollständigen Artikel lesen ...