Der Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass bei gewerblichen und industriellen Gebäuden, die Verpflichtung ab Mitte 2022 greifen soll. Der Solarverband Bayern sieht in den geplanten Regelungen doch zu viele Schlupflöcher, die Photovoltaik-Vorschrift zu umgehen. Zudem ist es den Betreibern von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nun möglich, Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Solarparks vorzunehmen.Im Entwurf für die Novelle für das bayerische Klimaschutzgesetz ist die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern vorgesehen. Sie soll ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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