Wer in Niedersachsen eine kleine Windkraftanlagen bis 15 Meter Höhe im Industrie- oder Gewerbegebiet oder im Außenbereich errichten will, braucht seit dem 1. Januar 2022 keine Genehmigung mehr. Auf diese "Frohe Botschaft" weist das Kleinwindkraft-Portal hin. Festgeschrieben ist die Neuerung für Kleinwindkraft-Anlagen in Niedersachsen in einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Diese hatte der Landtag bereits im November 2021 beschlossen. Dabei ergänzte das Parlament die sogenannten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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