Die Verbraucherschützer wollen die Ungleichbehandlung von Strom- und Gaskunden beenden, die in die Grundversorgung fallen. Zuvor haben es mehrere abgemahnte Versorger abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.Geht ein Energieanbieter pleite, rutschen die betroffenen Kunden automatisch in die Ersatz- oder Grundversorgung des jeweils regional zuständigen Versorgers. Viele Unternehmen verlangen von ihren Neukunden in der Ersatz- oder Grundversorgung allerdings weit höhere Preise als von ihren Bestandskunden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) verstößt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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