Kurz vor Ende dieser Legislaturperiode will die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz NRW so ändern, dass künftig auch die Nutzung von Solaranlagen und anderer Erneuerbarer Energien auf denkmalgeschützten Gebäuden einfacher möglich wird. Das Land Nordrhein-Westfalen NRW will den Denkmalschutz für die Photovoltaik und andere erneuerbare Energien im Rahmen einer Gesetzesnovelle öffnen. Darüber informiert der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). "Für diese Änderung haben wir uns mehr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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