Insgesamt beurteilen Juristen abweichende Preise für Neu- und Bestandskunden in der Grundversorgung jedoch unterschiedlich. Die Landgerichte Berlin und Köln beispielsweise sehen in dieser Praxis keinen Verstoß gegen geltendes Recht.Wenn ein Strom- oder Gasanbieter Insolvenz anmeldet, fallen dessen Kunden automatisch in die Ersatz- oder Grundversorgung ihres regional zuständigen Versorgers. Einerseits ist das gut, da so die Energieversorgung lückenlos gesichert ist, andererseits jedoch schlecht, da Grundversorgungstarife häufig relativ teuer sind. Hinzu kommt in der aktuellen Marktsituation das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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