
Die im Ostteil Deutschlands bestehenden Schutzräume wurden nach der Wiedervereinigung nicht in das Schutzraumkonzept des Bundes übernommen. Sie unterlagen daher nie der Zivilschutzbindung nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz. "Im Ergebnis stehen in Deutschland keine öffentlichen Schutzräume mehr zur Verfügung", sagte ein BImA-Sprecher. 2007 entschied die Bundesregierung, öffentliche Schutzräume aufzugeben und eine neue Strategie für den Schutz der Bevölkerung zu erarbeiten.
Seither wurden die Bunker zurückgebaut und umgewidmet. Der Unterhalt der Anlagen war teuer, zudem wurden sie zu Zeiten gebaut, in denen man davon ausging, eine gewisse Reaktionszeit zu haben. "Eine solche Vorwarnzeit ist bei den heute anzunehmenden Bedrohungslagen nicht mehr gegeben", sagte der Sprecher. Seit dem Jahr 2021 ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit der Bewirtschaftung der Schutzräume und deren Entwidmung aus der Zivilschutzbindung beauftragt.
"Die Entwidmung ist bereits weit vorangeschritten", heißt es.
© 2022 dts Nachrichtenagentur