In einem Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) will das BMU den Beginn der Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse-Strom auf 2023 verschieben. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt. Dadruch will das Ministerium eine förderunschädliche Verschiebung der Frist für die Zertifizierung bei nachgewiesenem Auditorenmangel von 30. Juni auf 31. Dezember 2022 ermöglichen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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