Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ändert die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki hinsichtlich der Anwendungen in Kartoffeln. Die Anwendung gegen Blattläuse allgemein ist in Kartoffeln nur noch bis BBCH 51 (vorher bis BBCH 55) zulässig. Bildquelle: Shutterstock.com In Kartoffeln, die als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmt sind,...Den vollständigen Artikel lesen ...
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