Wenn die Bodenwertzahl unter 55 liegt, dürfen auf den Acker- und Grünlandflächen künftig auch Photovoltaik-Kraftwerke gebaut werden. Der LEE NRW begrüßt den Schritt der Landesregierung, hält das freigegebene Volumen allerdings für viel zu gering und fordert mindestens 500 Megawatt pro Jahr.Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will per Verordnung von der Länderöffnungsklausel Gebrauch machen und Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den Ausschreibungen freigeben. Bisher galt diese Option nur für die Windkraft in dem Bundesland, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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