Unternehmen, die mit Bio-Produkten im Geltungsbereich der EU-Bio-Verordnung handeln, sind verpflichtet, am gemeinschaftsrechtlichen Kontrollverfahren nach der EU-Bio-Verordnung teilzunehmen und sich bio-zertifizieren zu lassen. Diese gesetzliche Anforderung gilt beispielsweise für Großhandelsunternehmen, Streckenhändler, C+C-Märkte oder Internethändler. Paketdienste oder...Den vollständigen Artikel lesen ...
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